Grundbuchberichtigung

Immobilienlexikon der Immobilien Makler Hamburg GmbH

Was ist eine Grundbuchberichtigung?

Nach einem Erbfall muss der neue Eigentümer auch im Grundbuch eingetragen werden. Das nennt man Grundbuchberichtigung. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das meist gebührenfrei. Dafür braucht man u. a. den Erbschein oder ein notarielles Testament. Ohne diese Berichtigung kann die Immobilie nicht rechtsgültig verkauft werden.

H3 Überschrift

Context – In welchem Zusammenhang wird das Wort verwendet, Wo kommt es vor.
Praxisbeispiel?

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