Gesetzliche Erbfolge

Sie wollen wissen, wie viel Prozent vom Erbe Ihnen zusteht?

Erfahren Sie in wenigen Sekunden, welcher Anteil eines Erbes Ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zusteht, wenn kein Testament besteht.

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Wie hoch ist Ihr Anteil am Erbe? Wer erbt welchen Anteil?
Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament) – vereinfachte Orientierung nach BGB. Annahme: gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft).
Hinweis: In der 1. Ordnung zählt jede Kinder-/Enkel-Linie als ein Anteil (Stammprinzip).
Ihr gesetzlicher Erbanteil (vereinfacht)
 
Weitere gesetzliche Erben (vereinfacht)
    Nur Orientierung: Es gilt die gesetzliche Erbfolge **ohne** Testament/Erbvertrag. Sonderfälle (Ausscheiden wegen Erbunwürdigkeit/Ausschlagung, Adoption, nicht-eheliche Geburt vor 1998, Voraus des Ehegatten, Ausgleichungen, Repräsentation jenseits der Kinderlinie etc.) sind nicht berücksichtigt.

    Erläuterungen

    • Bei der Angabe der Angehörigen beziehen Sie sich selbst bitte mit ein. Hatte der Verstorbene/Erblasser 2 (noch lebende) Kinder, wovon Sie selbst eins sind, dann geben unter „Lebende Kinder“ 2 an.
    • „Verstorbene Kinder“ nur angeben, wenn das Kind Nachkommen hat. Hatte das verstorbene Kind selbst keine Kinder, ist hier nichts anzugeben. Es geht hier nur um die verstorbenen Kinder des Erblassers, nicht um die Anzahl der Enkel.
    • Sind Sie selbst Enkel des Erblassers und stammen von einem verstorbenen Kind des Erblassers, müssen Sie Ihren Anteil, der im Ergebnis angezeigt wird, noch mit Ihren Geschwistern teilen (falls Sie Geschwister haben). 

    Disclaimer

    • Alle Angabe sind ohne Gewähr und dienen nur zur Orientierung. Es gibt viele Eventualitäten, die das Ergebnis verändern können. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung!

    Die gesetzliche Erbfolge einfach beschrieben:

    Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie greift immer dann, wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt. Die Erbfolge richtet sich nach Ordnungen und regelt, wer welchen Anteil erbt.

    1. Grundprinzip: Ordnungen

    Die Verwandten werden nach Erbordnungen eingeteilt:

    • 1. Ordnung: Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel).
    • 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten/Neffen).
    • 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge.
    • 4. Ordnung und folgende: Urgroßeltern usw.

    Grundsatz: Nähere Ordnungen schließen entferntere aus. Beispiel: Gibt es Kinder (1. Ordnung), erben Eltern oder Geschwister (2. Ordnung) nichts.

    2. Ehegatte / eingetragener Lebenspartner

    Der Ehepartner erbt neben den Verwandten. Sein Anteil hängt vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten ab:

    • Mit Kindern (1. Ordnung): 1/2 für den Ehegatten.
    • Mit Erben der 2. Ordnung oder Großeltern: 3/4 für den Ehegatten.
      Sind nur entferntere Verwandte vorhanden: alles für den Ehegatten.
    • Besonderheit: Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil des Ehegatten pauschal um 1/4.

    3. Erben der 1. Ordnung (Kinder und Enkel)

    • Kinder erben zu gleichen Teilen.
    • Lebt ein Kind nicht mehr, treten seine Kinder (also die Enkel) an seine Stelle (Repräsentation).

    Beispiel: Ein Erblasser hat 2 Kinder. Beide erben je 1/2. Stirbt ein Kind vor dem Erblasser, treten dessen Kinder (die Enkel) an die Stelle und teilen sich dessen 1/2.

    4. Erben der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen)

    • Leben beide Eltern: erben sie je zur Hälfte.
    • Ist ein Elternteil verstorben, treten die Geschwister bzw. deren Kinder (Nichten/Neffen) an seine Stelle.

    5. Erben der 3. Ordnung (Großeltern und deren Kinder)

    • Leben die Großeltern, erben sie zu gleichen Teilen.
    • Ist ein Großelternteil verstorben, treten dessen Kinder (Onkel/Tanten des Erblassers) ein.

    6. Staat als letzter Erbe

    Gibt es keine Verwandten und keinen Ehepartner, fällt das Erbe an den Staat (Bundesland).

    Zusammenfassung der Anteile:

    • Ehegatte + Kinder → Ehegatte 1/2, Kinder 1/2 gemeinsam.
    • Ehegatte + Eltern/Geschwister → Ehegatte 3/4, Eltern/Geschwister 1/4.
    • Nur Ehegatte (keine nahen Verwandten) → Ehegatte allein.
    • Ohne Ehegatte → Kinder/Enkel oder – falls keine da sind – Eltern, Geschwister, Großeltern usw.

    ✅ Merksatz: Zuerst erben die Kinder. Wenn keine da sind, erben die Eltern oder deren Kinder (also Geschwister). Und der Ehepartner ist immer mit im Boot – sein Anteil steigt, je entfernter die übrigen Verwandten sind.

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