Kaufpreisfälligkeit

Immobilienlexikon der Immobilien Makler Hamburg GmbH

Was versteht man unter Kaufpreisfälligkeit?

Die Kaufpreisfälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Die Fälligkeit tritt ein, wenn die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen (z.B. Eintragung der Auflassungsvormerkung, Vorliegen der Lastenfreistellung) erfüllt sind.

H3 Überschrift

Context – In welchem Zusammenhang wird das Wort verwendet, Wo kommt es vor.
Praxisbeispiel?

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