Mängelhaftung

Immobilienlexikon der Immobilien Makler Hamburg GmbH

Was bedeutet Mängelhaftung?

Die Mängelhaftung ist die gesetzliche oder vertragliche Pflicht des Verkäufers, für Sach- und Rechtsmängel des Kaufobjekts einzustehen. Bei Immobilienverkäufen zwischen Privatpersonen kann die Mängelhaftung vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

H3 Überschrift

Context – In welchem Zusammenhang wird das Wort verwendet, Wo kommt es vor.
Praxisbeispiel?

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