Vorkaufsrecht

Immobilienlexikon der Immobilien Makler Hamburg GmbH

Was ist ein Vorkaufsrecht?

Vorkaufsrecht bedeutet, das Recht zu haben, eine Immobilie vor allen anderen Kaufinteressenten zu den gleichen Bedingungen zu erwerben. Es kann vertraglich vereinbart oder gesetzlich bestimmt sein (z.B. für Mieter bei Umwandlung in Eigentumswohnungen oder für Gemeinden in bestimmten Gebieten).

H3 Überschrift

Context – In welchem Zusammenhang wird das Wort verwendet, Wo kommt es vor.
Praxisbeispiel?

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